2016

Anhang zur Jahresrechnung

Erläuterungen

Angabe der Firma sowie der Rechtsform und des Sitzes der Bank

Die WIR Bank (nachfolgend «Bank» genannt) ist eine Genossenschaft und hat ihren Sitz in Basel. Die Bank führt neben ihrem Hauptsitz in Basel sechs Filialen in Bern, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen und Zürich sowie zwei Agenturen in Chur und Sierre. Die Geschäftstätigkeit der Bank erstreckt sich in geographischer Hinsicht auf das gesamte Gebiet der Schweiz.

Die Geschäftstätigkeit in WIR (CHW) und in Schweizer Franken (CHF) umfasst im Wesentlichen das Bilanzgeschäft (Zinsdifferenzgeschäft) und die WIR-Verrechnung. Bereiche wie Devisenhandel, Kapitalmarktgeschäft, Emissionsgeschäft und derivative Finanzinstrumente stehen derzeit nicht im Angebot der Bank.

Die nachstehend aufgeführten Geschäftssparten prägen die Haupttätigkeit der Bank.

Bilanzgeschäft
Das Bilanzgeschäft bildet mit dem Zinsdifferenzgeschäft auch im Berichtsjahr die Hauptertragsquelle der Bank. Die Kundengelder belaufen sich auf 73,0% der Bilanzsumme. Die Kundengelder gemessen an den Ausleihungen (Kundendeckungsgrad) betragen 85,4%. Die Ausleihungen in CHF und WIR erfolgen vorwiegend auf hypothekarisch gedeckter Basis. Hauptsächlich werden Wohnobjekte finanziert. Gewerbe- und Industriebetrieben werden kommerzielle Kredite auf gedeckter und ungedeckter Basis gewährt.

Das Interbankgeschäft wird hauptsächlich im kurzfristigen Bereich, auf gedeckter Basis in Form von Repo-Transaktionen betrieben. Daneben werden Interbankgeschäfte mit erstklassigen Gegenparteien auch auf ungedeckter Basis abgewickelt. Den langfristigen Bereich deckt die Bank als Mitglied der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG mehrheitlich durch Pfandbriefdarlehen ab.

Für Liquiditäts- und Anlagezwecke wird in den Finanzanlagen ein Portefeuille gehalten, welches zu 98% aus Obligationen in CHF besteht.

Im Bilanzstrukturmanagement werden Zins-Swaps zur Bewirtschaftung der Zinsänderungsrisiken eingesetzt.

Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft
Der überwiegende Teil des Kommissions- und Dienstleistungsgeschäfts entfällt auf den Zahlungsverkehr im WIR- und CHF-Bereich. Diese Dienstleistungen werden von unserer Firmen- und Privatkundschaft sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften und institutionellen Kunden beansprucht.

Da die Bank nicht im Vermögensverwaltungsgeschäft tätig ist und Wertschriftendepots nur für die eigenen Stammanteile anbietet, fallen keine Retrozessionen und Bestandespflegekommissionen oder Rückvergütungen anderer Art an.

Handelsgeschäft
Der Erfolg aus dem Handelsgeschäft wird aus dem Eigenhandel mit Wertschriften, Devisen und derivativen Finanzinstrumenten erwirtschaftet. Im Handel mit Wertschriften werden grundsätzlich erstklassige Emittenten berücksichtigt. Positionen in Fremdwährung sind auf Devisen beschränkt, welche einen liquiden Markt aufweisen. Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten werden nur auf gedeckter Basis getätigt.

Übrige Geschäftsfelder
Die Bank übt ihre Geschäftstätigkeit hauptsächlich in eigenen Liegenschaften aus. Daneben hält sie mehrere Immobilien zu Renditezwecken sowie zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften. Als zusätzliche Dienstleistung wird den WIR-Verrechnungs-Kunden in verschiedenen WIR-Medien die Möglichkeit geboten, gegen Gebühr zu inserieren.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden in einem separaten Kapitel erläutert.

Erläuterungen zum Risikomanagement, insbesondere zur Behandlung des Zinsänderungsrisikos, anderer Marktrisiken und der Kreditrisiken

Risikobeurteilung und Risikopolitik
Die Risikoverantwortung ist auf der höchsten Ebene angesiedelt. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die grundlegende Risikopolitik und nimmt regelmässig Risikobeurteilungen vor. Dieser hat an seiner Sitzung vom 14. März 2016 die Risikoanalyse beurteilt und genehmigt. Er verfügt in den Kategorien Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelles Risiko über die höchste Entscheidungskompetenz. Zur Beurteilung und Überwachung der Risiken stützt er sich auf die Berichte der Bereichsleiter, der internen Revision und des Leiters Gesamtbankrisiko, welche die Bank einer systematischen Risikoanalyse unterziehen.

Risikomanagement
Das Risikomanagement umfasst die Erkennung, Messung, Überwachung und Bewirtschaftung aller aus der Geschäftstätigkeit entstehenden Risiken. Das Risikomanagement ist auf Stufe Geschäftsleitung angesiedelt und basiert auf der durch den Verwaltungsrat erlassenen Risikopolitik. Für die einzelnen Risiken werden klare Grenzen gesetzt. Die Erfassung und Überwachung erfolgt in den entsprechenden Fachstellen.

Gesamtbankrisiko
Die einzelnen Risiken und Risikokategorien werden zum Gesamtbankrisiko aggregiert, das mit der Risikotragfähigkeit abgeglichen wird. Die objektive Prüfung des Gesamtbankrisikos wird durch einen unabhängigen Kontrollprozess gewährleistet. Unser Augenmerk wird insbesondere der Vermeidung von Risikokonzentrationen zugewendet. Die Kontrolle der Risiken auf Stufe Portfolio dient dem Schutz der erwirtschafteten Erträge sowie dem Schutz unserer Reputation.

Ausfallrisiken
Unter die Ausfallrisiken fallen sämtliche Engagements, aus denen ein Verlust entstehen kann, wenn Gegenparteien nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Ausfallrisiken werden mittels Risikoverteilung, Qualitätsanforderungen und Deckungsmargen begrenzt. Die Kreditbewilligung, bei welcher die Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden, findet innerhalb der risikoorientierten Kompetenzregelung statt.

Kreditausstände und Kreditüberzüge werden von einer Fachstelle innerhalb des Kreditmanagements laufend bewirtschaftet.

Die Werthaltigkeit der Sicherheiten wird in angemessenen Zeitabschnitten, je nach Art der Deckung, überprüft. Die Liegenschaftswerte werden aufgrund von bankeigenen Richtlinien plausibilisiert.

Die Belehnungsgrenze richtet sich grundsätzlich nach Objektart. Dabei wird für die Tragbarkeitsberechnung ein kalkulatorischer Mindestzinssatz unter Berücksichtigung von Amortisationen und Nebenkosten zu Grunde gelegt.

Eine auf Umstrukturierungen und Verwertungen spezialisierte Fachgruppe, welche in der Rechtsabteilung angesiedelt ist, steht den Kreditsachbearbeitern zur Bewältigung und Lösung von ausserordentlichen oder komplexen Aufgaben zur Verfügung. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen werden vierteljährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Zinsänderungsrisiken
Die Bank ist stark im Zinsdifferenzgeschäft engagiert. Aufgrund der besonderen Geschäftsbedingungen besteht im WIR-Bereich kein Zinsänderungsrisiko. Unter Berücksichtigung des anhaltend starken Wachstums im CHF-Bereich wird der Steuerung des Zinsänderungsrisikos eine grosse Bedeutung beigemessen. Die Zinsänderungsrisiken aus dem Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden zentral durch das ALM-Komitee der Bank überwacht und gesteuert. Die Steuerung baut auf der Marktzinsmethode auf und ist auf den Barwert des Eigenkapitals fokussiert. Dem ALM-Komitee stehen moderne Software für Berechnungen und Belastungstests sowie externe Fachkräfte zur Verfügung. Zur Steuerung der Zinsrisiken werden auch derivative Zinsinstrumente eingesetzt.

Andere Marktrisiken
Die anderen Marktrisiken, welche vor allem im Handelsbestand enthalten sind, werden mit Limiten begrenzt und entsprechend überwacht. Die Überwachung der Handelspositionen erfolgt täglich.

Liquiditätsrisiken
Die Zahlungsbereitschaft wird täglich im Rahmen der bankengesetzlichen Bestimmungen überwacht und gewährleistet. Neben den kurzfristigen Bankanlagen hält die Bank rund CHF 108 Mio. repofähige Obligationen in den Finanzanlagen als Liquiditätsreserven. Die Eigenpositionen der Bank werden regelmässig auf ihre Handelbarkeit überprüft.

Operationelle Risiken
Operationelle Risiken werden definiert als «Gefahren von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten». Sie werden mit internen Reglementen, Weisungen zur Organisation und entsprechenden Arbeitsanweisungen sowie durch interne Kontrollen beschränkt. Der Sicherheitsverantwortliche überprüft und beurteilt regelmässig die operationellen Risiken und rapportiert die aktuelle Risikosituation bis auf Stufe Verwaltungsrat. Die interne Revision sowie die Risikokontrolle prüfen regelmässig das interne Kontrollsystem und erstatten direkt Bericht an den Verwaltungsrat. Für die Begrenzung und Bewirtschaftung der Rechtsrisiken ist der interne Rechtsdienst zuständig.

Compliance und rechtliche Risiken
Die Geschäftsleitung und die Compliance-Fachstellen stellen sicher, dass die Geschäftstätigkeit im Einklang mit den geltenden regulatorischen Vorgaben und den Sorgfaltspflichten eines Finanzintermediärs steht. Diese Stellen sind für die Überprüfung von Anforderungen und Entwicklungen seitens der Aufsichtsbehörde, des Gesetzgebers oder anderer Organisationen verantwortlich. Zudem sorgen sie dafür, dass die Weisungen und Reglemente an die regulatorischen Entwicklungen angepasst und auch eingehalten werden.

Audit- und Risk-Committee
Das Audit- und Risk-Committee (ARC) unterstützt den Verwaltungsrat in der Erfüllung seiner Aufsichtspflicht gemäss FINMA-Rundschreiben 2008/24 «Überwachung und interne Kontrolle» sowie Gesetz, Statuten und internen Reglementen. Es überwacht und beurteilt namentlich die Integrität der Finanzabschlüsse, die internen Kontrollen im Bereich der Finanzberichterstattung sowie die Wirksamkeit der externen Prüfgesellschaft und deren Zusammenwirken mit der internen Revision.

Der Verwaltungsrat wird vom Präsidenten des ARC über die Beschlüsse des ARC und dessen Erwägungen regelmässig informiert. Ihm erstattet das ARC jährlich Bericht über seine Tätigkeit, welcher im Verwaltungsrat besprochen wird und diesem als Entscheidungsgrundlage dient.

Selbstbeurteilung Verwaltungsrat und ARC
Sowohl der Verwaltungsrat als auch das ARC nehmen jährlich eine Selbsteinschätzung gemäss FINMA-Rundschreiben 2008/24 vor.

Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Mit einem ausgewiesenen Rating-System gewährleistet die Bank eine risikoadäquate Konditionenpolitik. Die Überwachung der Ausfallrisiken während der gesamten Kreditdauer wird mit einer laufenden Aktualisierung der Kredit-Ratings und durch die regelmässige Kommunikation mit der Kundschaft sichergestellt. Das Rating-System umfasst dreizehn Stufen. Mit diesem System können die Risiken bei der Kreditvergabe, aufgrund der in Zukunft durchschnittlich zu erwartenden Verluste, eingeschätzt werden.

Die Bank klassiert alle Forderungen in einer der dreizehn Rating-Klassen. Die Ausleihungen der Klasse 13 gelten als gefährdet und werden einzeln wertberichtigt. Für die Rating-Klassen 9, 10, 11 und 12 werden zudem Wertberichtigungen für latente Ausfallrisiken gebildet. Diese basieren auf festgelegten historischen Erfahrungswerten je Kredit-Rating-Klasse und werden auf Einzelbasis errechnet.

Nicht als Zinsertrag zu vereinnahmen sind Zinsen (einschliesslich Marchzinsen) und entsprechende Kommissionen, die überfällig sind. Als solche gelten Zinsen und Kommissionen, die seit über 90 Tagen fällig, aber nicht bezahlt sind. Die überfälligen Zinsen werden nach dem Bruttoprinzip ermittelt.

Im Falle von Kontokorrentkrediten gelten Zinsen und Kommissionen als überfällig, wenn die erteilte Kreditlimite seit über 90 Tagen überschritten ist.

Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen, insbesondere zu wichtigen Kriterien für die Ermittlung der Verkehrs- und Belehnungswerte

Bei der Schätzung von Sicherheiten, in Bezug auf die Hypothekarforderungen primär Grundpfänder, stützt sich die Bank auf die internen Richtlinien ab, welche auf den Vorgaben der Schweizerischen Bankiervereinigung basieren. Für die Ermittlung der Verkehrs- und Belehnungswerte bei den Grundpfändern kommen je nach Objektart verschiedene Werte zum Einsatz. Die Bank verwendet folgende Grundlagen für ihre wichtigsten Objektarten:

ObjektartGrundlage für Belehnungswert
Selbstbewohntes Wohneigentum Marktwert
Renditeobjekte Ertragswert
Selbst genutzte Gewerbeobjekte/Industriebauten Ertragswert
Bauland Marktwert


Der Belehnungswert entspricht jeweils höchstens dem Marktwert. Bei jeder Objektart wurden ausserdem maximale Belehnungssätze vorgegeben.

Bei gefährdeten Forderungen werden die jeweiligen Sicherheiten zum Liquidationswert bewertet.

Die Werthaltigkeit der Sicherheiten wird im Rahmen des Wiedervorlagewesens der Bank in angemessenen Zeitabschnitten überprüft.

Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten inklusive der Erläuterungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Hedge 
Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten
Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.

Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt ausschliesslich durch speziell ausgebildete Händler. Die Bank übt keine Market-Maker-Tätigkeit aus. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten für eigene Rechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen und Beteiligungstitel/Indizes. Mit Kreditderivaten wird kein Handel betrieben.

Derivative Finanzinstrumente werden von der Bank im Rahmen des Risikomanagements nach den Vorgaben des Verwaltungsrates (Risikopolitik und -strategie) hauptsächlich zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken inklusive Risiken aus zukünftigen Transaktionen eingesetzt. Absicherungsgeschäfte werden ausschliesslich mit externen Gegenparteien abgeschlossen.

Anwendung von Hedge Accounting
Die Bank setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:

GrundgeschäftAbsicherung mittels
Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen
und Verpflichtungen im Bankenbuch
Zinssatzswaps


Zusammensetzung von Gruppen von Finanzinstrumenten
Ein Teil der zinssensitiven Positionen im Bankenbuch (vor allem Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Kunden sowie Hypothekarforderungen) wird in verschiedenen Zinsbindungsbändern je Währung gruppiert und entsprechend mittels Makro-Hedges abgesichert.

Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäften
Zum Zeitpunkt, zu dem ein Finanzinstrument als Absicherungsbeziehung eingestuft wird, dokumentiert die Bank die Beziehung zwischen Absicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft. Sie dokumentiert unter anderem die Risikomanagementziele und -strategie für die Absicherungstransaktion und die Methoden zur Beurteilung der Wirksamkeit (Effektivität) der Sicherungsbeziehung. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen der Effektivitätstests laufend prospektiv beurteilt, indem unter anderem die gegenläufige Wertentwicklung und deren Korrelation beobachtet werden.

Messung der Effektivität
Eine Absicherung gilt als in hohem Masse wirksam, wenn im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllt sind:

Ineffektivität
Sobald eine Absicherungstransaktion die Kriterien der Effektivität nicht mehr erfüllt, wird sie einem Handelsgeschäft gleichgestellt und der Effekt aus dem unwirksamen Teil über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value Option» verbucht. In der Erfolgsrechnung 2016 wurden keine Auswirkungen aus der Ineffektivität von Absicherungstransaktionen verzeichnet.

Erläuterung von wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank haben.

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