Anhang zur Jahresrechnung
Erläuterungen
Angabe der Firma sowie der Rechtsform
und des Sitzes der Bank
Die WIR Bank (nachfolgend «Bank» genannt) ist eine Genossenschaft und hat ihren Sitz in Basel. Die Bank führt neben ihrem Hauptsitz in Basel sechs Filialen in Bern, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen und Zürich sowie zwei Agenturen in Chur und Sierre. Die Geschäftstätigkeit der Bank erstreckt sich in geographischer Hinsicht auf das gesamte Gebiet der Schweiz.
Die Geschäftstätigkeit in WIR (CHW) und in Schweizer Franken (CHF) umfasst im Wesentlichen das Bilanzgeschäft (Zinsdifferenzgeschäft) und die WIR-Verrechnung. Bereiche wie Devisenhandel, Kapitalmarktgeschäft, Emissionsgeschäft und derivative Finanzinstrumente stehen derzeit nicht im Angebot der Bank.
Die nachstehend aufgeführten Geschäftssparten prägen die Haupttätigkeit der Bank.
Bilanzgeschäft
Das Bilanzgeschäft bildet mit dem Zinsdifferenzgeschäft auch im Berichtsjahr die Hauptertragsquelle der Bank. Die Kundengelder belaufen sich auf 71,1% der Bilanzsumme. Die Kundengelder gemessen an den Ausleihungen (Kundendeckungsgrad) betragen 81,9%. Die Ausleihungen in CHF und CHW erfolgen vorwiegend auf hypothekarisch gedeckter Basis. Hauptsächlich werden Wohnobjekte finanziert. Gewerbe- und Industriebetrieben werden kommerzielle Kredite auf gedeckter und ungedeckter Basis gewährt.
Das Interbankgeschäft wird hauptsächlich im kurzfristigen Bereich, auf gedeckter Basis, in Form von Repo-Transaktionen betrieben. Daneben werden Interbankgeschäfte mit erstklassigen Gegenparteien auch auf ungedeckter Basis abgewickelt. Den langfristigen Bereich deckt die Bank als Mitglied der Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG mehrheitlich durch Pfandbriefdarlehen ab.
Für Liquiditäts- und Anlagezwecke wird in den Finanzanlagen ein Portefeuille gehalten, welches zu 97% aus Obligationen in CHF besteht.
Im Bilanzstrukturmanagement werden bei Bedarf Zins-Swaps zur Bewirtschaftung der Zinsänderungsrisiken eingesetzt.
Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft
Der überwiegende Teil des Kommissions- und Dienstleistungsgeschäfts entfällt auf den Zahlungsverkehr im CHW- und CHF-Bereich. Diese Dienstleistungen werden von unserer Firmen- und Privatkundschaft sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften und institutionellen Kunden beansprucht.
Da die Bank nicht im Vermögensverwaltungsgeschäft tätig ist und Wertschriftendepots nur für die eigenen Stammanteile anbietet, fallen keine Retrozessionen und Bestandespflegekommissionen oder Rückvergütungen anderer Art an.
Handelsgeschäft
Der Erfolg aus dem Handelsgeschäft wird aus dem Eigenhandel mit Wertschriften, Devisen und derivativen Finanzinstrumenten erwirtschaftet. Im Handel mit Wertschriften werden grundsätzlich erstklassige Emittenten berücksichtigt. Positionen in Fremdwährung sind auf Devisen beschränkt, welche einen liquiden Markt aufweisen. Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten werden nur auf gedeckter Basis getätigt.
Übrige Geschäftsfelder
Die Bank übt ihre Geschäftstätigkeit hauptsächlich in eigenen Liegenschaften aus. Daneben hält sie mehrere Immobilien zu Renditezwecken sowie zum Wiederverkauf bestimmte Liegenschaften. Als zusätzliche Dienstleistung wird den WIR-Verrechnungs-Kunden in verschiedenen WIR-Medien die Möglichkeit geboten, gegen Gebühr zu inserieren.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden in einem separaten Kapitel erläutert.
Erläuterungen zu Risikomanagement und -kontrolle
Risiko-Governance
Der Verwaltungsrat ist für die Festlegung der Risikostrategie, der Risikotragfähigkeit und der wichtigsten Risikolimiten verantwortlich. Er schätzt die Bankrisiken halbjährlich auf der Grundlage der Berichte der Bereichsleiter, des Leiters Risikokontrolle, der internen Revision und der externen Revision ein.
Der Verwaltungsrat wird vom Audit und Risk Committee (ARC) unterstützt, das die Risikostrategie und –politik periodisch überprüft und sich vergewissert, dass bei veränderter Risikolage die Risikolimiten entsprechend angepasst werden. Das ARC würdigt zudem die Kapital- und Liquiditätsplanung und die Umsetzung der regulatorischen Vorschriften.
Die Geschäftsleitung ist für die Umsetzung des institutsweiten Risikomanagements verantwortlich. Sie setzt angemessene Prozesse zur Erkennung, Messung, Überwachung und Steuerung der aus der Geschäftstätigkeit entstehenden Risiken ein.
Für die unabhängige Kontrolle der wesentlichen Bankrisiken setzt der Leiter Risikokontrolle, der dem Verwaltungsrat direkt unterstellt ist, ein Risiko-Cockpit ein, das die integrierte und ganzheitliche Betrachtung der unternehmensweiten Risiken fördert. Er beurteilt anhand der potentiellen Verlustrisiken die Risikotragfähigkeit der Bank. Sein besonderes Augenmerk gilt den Risikokonzentrationen.
Die Erfassung und Überwachung der Risiken findet in den entsprechenden Geschäftsbereichen statt.
Rahmenkonzept für die Risikostrategie
Risikogrundsätze
Die Bank verfolgt eine vorsichtige Unternehmenspolitik. Sie sorgt für eine gesunde Substanz und Ertragslage, die es ihr erlaubt, das Bankgeschäft ohne das Eingehen von grösseren Risiken zu tätigen. Als kompetitiver Anbieter von Bankdienstleistungen steht sie für eine kontinuierliche, langfristige Mehrung des Bankwertes ein. Sie ist ihren Kunden ein vertrauenswürdiger Geschäftspartner und ihren Angestellten ein attraktiver Arbeitgeber.
Risikokultur
Das Fundament einer gesunden Risikokultur ist die Einhaltung der gesetzlichen und bankinternen Vorgaben. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gehen mit gutem Beispiel voraus und fördern aktiv das Risikobewusstsein der Angestellten. Sie setzen die Anreize so, dass die Geschäftsrisiken angemessen sind und im Einklang mit der Risikotragfähigkeit der Bank stehen.
Verhaltenskodex
Die Angestellten sind gehalten, einen Verhaltenskodex zu verinnerlichen, mit dem Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert sowie die langfristigen Unternehmensinteressen sicherstellt. Darauf aufbauend strebt die Bank ein hohes ethisches und fachlich einwandfreies Verhalten ihrer Angestellten gegenüber Kunden, Genossenschaftern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit an.
Risikotragfähigkeit
Die Bank sorgt für eine starke Eigenkapitalbasis und eine hohe Risikotragfähigkeit. Eine ansprechende freie Substanz sichert ihre Widerstandsfähigkeit gegen negative wirtschaftliche und politische Ereignisse von grosser Tragweite.
Kreditrisiko
Kreditausfallrisiko
Das Kreditportfolio besteht vornehmlich aus Schweizer Krediten an KMU und Privatpersonen, die mit Wohn-, Gewerbe- und Industrieobjekten sichergestellt sind. Das Kreditausfallrisiko ist hier die Gefahr eines Verlusts, der dadurch entsteht, dass ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungspflichten nicht nachkommt. Die Bank begegnet diesem Risiko in mannigfacher Hinsicht: Sie vermeidet Kreditkonzentrationen auf Ebene Segment, Branchen und Regionen. Die Kreditkonditionen richten sich am jeweiligen Kreditrisiko aus. Sie fokussiert auf Kredite, bei denen Bonität und Kreditwürdigkeit einwandfrei beurteilt werden können. Mittels Tragbarkeitsrechnung analysiert sie, ob der Zinsen- und Kapitaldienst auch bei hohem Zinsumfeld gewährleistet bleibt. Dabei werden die kalkulatorischen Zinssätze, die Amortisationen, die potentiellen Nebenkosten für den Immobilienunterhalt und im Falle von Renditeobjekten die Mieteinnahmen berücksichtigt. Der verwendete kalkulatorische Zinssatz richtet sich primär nach den Durchschnittssätzen für Hypotheken mit variabler Verzinsung der letzten 30 Jahre. Bankinterne Richtlinien sorgen dafür, dass die Immobilien, die der Besicherung der Kredite dienen, einheitlich bewertet werden. Belehnungsgrenzen richten sich nach der jeweiligen Objektart. Kreditbewilligungen stellen last but not least auf eine risikoorientierte Kompetenzregelung ab.
Bewilligte Kredite werden in angemessenen Intervallen auf latente Risiken hin neu beurteilt. Die Prüfungsintervalle sind von der Objektart, der Kredit- und Belehnungshöhe abhängig.
Kreditausstände und -überzüge werden von einer Fachstelle innerhalb des Kreditmanagements (Überzugsmanagement) bewirtschaftet. Das Workout-Management der Rechtsabteilung befasst sich mit der Betreuung von gefährdeten und überfälligen Kreditforderungen. Betroffen sind Kunden, die erhebliche finanzielle Schwierigkeiten haben, ihren Zinsen- und Amortisationsdienst zu leisten. Wertberichtigungen und Rückstellungen werden vierteljährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Risikomasse
Das Kreditportfolio- und Konzentrationsrisiko wird anhand branchenüblicher Risikomasse bewertet. Es sind dies im Wesentlichen der erwartete Verlust, der unerwartete Verlust und der Credit Value at Risk. Mit dem erwarteten Verlust wird der durchschnittlich zu erwartende Kreditverlust gemessen. Er ermittelt sich aus der Ausfallwahrscheinlichkeit, der erwarteten Kreditbenützung zum Zeitpunkt des Ausfalls und der erwarteten Verlustquote nach Verwertung allfälliger Sicherheiten. Die Verluste liegen je nach wirtschaftlichem Umfeld über oder unter dem statistisch erwarteten Durchschnitt. Diese Streuung bildet der unerwartete Verlust ab. Der Credit Value at Risk definiert seinerseits den innerhalb eines bestimmten Zeithorizonts maximal zu erwarteten Portfolioverlust, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Die Bank verfügt zu jedem Zeitpunkt über das erforderliche Eigenkapital, um diese Risikomasse abzudecken.
Marktrisiko
Zinsänderungsrisiken
Zinssatzänderungen können langfristige Effekte auf den Barwert künftiger Cashflows der Bilanz haben und folglich den Barwert des Eigenkapitals beeinflussen. Dieses Eigenkapitalrisiko wird zentral durch das Asset and Liabillity Management-Komitee (ALM-Komitee) der Bank überwacht und gesteuert. Ihm wird angesichts des anhaltend starken Wachstums im CHF-Bereich grosse Bedeutung beigemessen. Weil Positionen im CHW-Bereich aktiv- wie passivseitig gleich lang repliziert werden, erzeugen diese kein Zinsänderungsrisiko. Dem ALM-Komitee stehen moderne Software für Berechnungen und Belastungstests sowie externe Fachkräfte zur Verfügung. Zur Steuerung der Zinsrisiken werden bei Bedarf auch derivative Zinsinstrumente eingesetzt.
Stressszenarien
Die Bank simuliert quartalsweise mittels diverser Stressszenarien die Entwicklung der Handelsbestände vor dem Hintergrund bedeutender, vergangener Wirtschaftskrisen und ihren möglichen Einfluss auf den Eigenkapitalbestand der Bank.
Liquiditätsrisiken
Die Liquidität wird durch die ständige Zahlungsbereitschaft auf dem Clearingkonto, kurzfristige Bankanlagen, ein angemessenes Wertschriftenportefeuille und in ausreichendem Masse repofähige Obligationen in den Finanzanlagen sichergestellt. Beim Eingehen von strategischen Positionen wird auf eine gute Marktliquidität (kotierte Werte) abgestellt. Die Eigenpositionen der Bank werden regelmässig auf ihre Handelbarkeit überprüft. Die relevante Limite für das Liquiditätsrisiko ist die Liquidity Coverage Ratio (LCR).
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko wird als die Gefahr von Verlusten definiert, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten können. Dem wird mit internen Reglementen, Weisungen und entsprechenden Arbeitsanweisungen sowie durch interne Kontrollen begegnet. Der Sicherheitsverantwortliche überprüft und beurteilt die aus den Geschäftsbereichen gemeldeten operationellen Risiken, führt das Risikoinventar und rapportiert die aktuelle Risikosituation regelmässig an den Verwaltungsrat. Das operationelle Risikoprofil und die Zweckmässigkeit der Risikominderungsmassnahmen werden durch einen Fachausschuss überprüft und beurteilt. Die interne Revision prüft ihrerseits regelmässig das interne Kontrollsystem und erstattet dem Verwaltungsrat Bericht.
Rechtliche Risiken
Rechtliche Risiken bestehen in der Gefahr, dass der Bank beim Abschluss eines Vertrages ein Schaden oder wirtschaftlicher Verlust deshalb entsteht, weil er durch fehlerhafte Anwendung von Gesetzen, etwa durch deren Nichtbeachtung, Falschanwendung oder Übertretung herbeigeführt wurde, mit der Folge, dass eigene Rechte nicht durchgesetzt oder eigene Verpflichtungen nicht eingehalten werden können.
Compliance-Risiken
Compliance-Risiken liegen in der Gefahr von Verstössen gegen Vorschriften, Standards und Standesregeln und entsprechen rechtlichen und regulatorischen Sanktionen oder finanziellen Verlusten. Compliance-Risiken werden halbjährlich eingeschätzt.
Standard-Messverfahren
Die Bank bestimmt ihre Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken nach dem Basisindikatoransatz im Sinne der Eigenmittelverordnung und des FINMA-Rundschreibens Operationelle Risiken Banken (FINMA-RS 2008/21).
Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Mit einem ausgewiesenen Rating-System gewährleistet die Bank eine risikoadäquate Konditionenpolitik. Die Überwachung der Ausfallrisiken während der gesamten Kreditdauer wird mit einer laufenden Aktualisierung der Kredit-Ratings und durch die regelmässige Kommunikation mit der Kundschaft sichergestellt. Das Rating-System umfasst dreizehn Stufen. Mit diesem System können die Risiken bei der Kreditvergabe, aufgrund der in Zukunft durchschnittlich zu erwartenden Verluste, eingeschätzt werden.
Die Bank klassiert alle Forderungen in einer der dreizehn Rating-Klassen. Die Ausleihungen der Klasse 13 gelten als gefährdet und werden einzeln wertberichtigt. Für die Rating-Klassen 9, 10, 11 und 12 werden zudem Wertberichtigungen für latente Ausfallrisiken gebildet. Diese basieren auf festgelegten historischen Erfahrungswerten je Kredit-Rating-Klasse und werden auf Einzelbasis errechnet.
Nicht als Zinsertrag zu vereinnahmen sind Zinsen (einschliesslich Marchzinsen) und entsprechende Kommissionen, die überfällig sind. Als solche gelten Zinsen und Kommissionen, die seit über 90 Tagen fällig, aber nicht bezahlt sind. Die überfälligen Zinsen werden nach dem Bruttoprinzip ermittelt.
Im Falle von Kontokorrentkrediten gelten Zinsen und Kommissionen als überfällig, wenn die erteilte Kreditlimite seit über 90 Tagen überschritten ist.
Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen,
insbesondere zu wichtigen Kriterien für die Ermittlung
der Verkehrs- und Belehnungswerte
Bei der Schätzung von Sicherheiten, in Bezug auf die Hypothekarforderungen primär Grundpfänder, stützt sich die Bank auf die internen Richtlinien ab, welche auf den Vorgaben der Schweizerischen Bankiervereinigung basieren. Für die Ermittlung der Verkehrs- und Belehnungswerte bei den Grundpfändern kommen je nach Objektart verschiedene Werte zum Einsatz. Die Bank verwendet folgende Grundlagen für ihre wichtigsten Objektarten:
Berichtsjahr | Vorjahr |
---|---|
Selbstbewohntes Wohneigentum | Marktwert |
Renditeobjekte | Ertragswert |
Selbst genutzte Gewerbeobjekte / Industriebauten | Ertragswert |
Bauland | Marktwert |
Der Belehnungswert entspricht jeweils höchstens dem Marktwert. Bei jeder Objektart wurden ausserdem maximale Belehnungssätze vorgegeben.
Bei gefährdeten Forderungen werden die jeweiligen Sicherheiten zum Liquidationswert bewertet.
Die Werthaltigkeit der Sicherheiten wird im Rahmen des Wiedervorlagewesens der Bank in angemessenen Zeitabschnitten überprüft.
Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten inklusive der Erläuterungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Hedge Accounting
Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten
Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.
Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt ausschliesslich durch speziell ausgebildete Händler. Die Bank übt keine Market-Maker-Tätigkeit aus. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten für eigene Rechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen und Beteiligungstitel/Indizes. Mit Kreditderivaten wird kein Handel betrieben.
Derivative Finanzinstrumente werden von der Bank im Rahmen des Risikomanagements nach den Vorgaben des Verwaltungsrates (Risikopolitik und -strategie) hauptsächlich zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken inklusive Risiken aus zukünftigen Transaktionen eingesetzt. Absicherungsgeschäfte werden ausschliesslich mit externen Gegenparteien abgeschlossen.
Anwendung von Hedge Accounting
Die Bank setzt Hedge Accounting zurzeit nicht ein.
Zusammensetzung von Gruppen von Finanzinstrumenten
Ein Teil der zinssensitiven Positionen im Bankenbuch (vor allem Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Kunden sowie Hypothekarforderungen) wird in verschiedenen Zinsbindungsbändern je Währung gruppiert und bei Bedarf mittels Makro-Hedges abgesichert.
Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäften
Zum Zeitpunkt, zu dem ein Finanzinstrument als Absicherungsbeziehung eingestuft wird, dokumentiert die Bank die Beziehung zwischen Absicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft. Sie dokumentiert unter anderem die Risikomanagementziele und -strategie für die Absicherungstransaktion und die Methoden zur Beurteilung der Wirksamkeit (Effektivität) der Sicherungsbeziehung. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen der Effektivitätstests laufend prospektiv beurteilt, indem unter anderem die gegenläufige Wertentwicklung und deren Korrelation beobachtet werden.
Messung der Effektivität
Eine Absicherung gilt als in hohem Masse wirksam, wenn im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Absicherung wird sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch während der Laufzeit als in hohem Masse wirksam eingeschätzt.
- Zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft besteht ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang.
- Die Wertänderungen von Grundgeschäft und Absicherungstransaktion sind im Hinblick auf das abgesicherte Risiko gegenläufig.
Ineffektivität
Sobald eine Absicherungstransaktion die Kriterien der Effektivität nicht mehr erfüllt, wird sie einem Handelsgeschäft gleichgestellt und der Effekt aus dem unwirksamen Teil über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value Option» verbucht. In der Erfolgsrechnung 2018 wurden keine Auswirkungen aus der Ineffektivität von Absicherungstransaktionen verzeichnet.
Erläuterung von wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank haben.